Freizügigkeit der Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen
Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen gibt den Bürgern / Bürgerinnen der Europäischen Union die Möglichkeit die Arbeitsstelle in egal welchem Mitgliedsstaat der Europäischen Union auszusuchen. Die Bürger / Bürgerinnen der Europäischen Union bedürfen keine Arbeitserlaubnis, um in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu arbeiten. In allen EU-Mitgliedstaaten können Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten frei zwischen allen Arbeitsplätzen wählen, ebenso wie Staatsangehörige dieses Landes, und auch ihre Familien haben das Recht, in das Land zu ziehen, in dem die Arbeitsstelle sich befindet.