Gleichbehandlungsgesetz
Der Grundsatz der Gleichbehandlung wird von der Idee, dass alle Menschen rechtlich gleich sind, getragen. Das Recht auf den gleichen Schutz des Gesetzes ist ein grundlegendes Menschenrecht und ist in der Verfassung der Republik Estland verankert. Der Anspruch auf Gleichbehandlung soll die Einschränkung der Rechte historisch marginalisierter Gruppen beenden und gleiche Rechte und Chancen für alle gewährleisten, unabhängig von ihrer Identität oder Herkunft.
§12 der Verfassung besagt, dass alle vor dem Gesetz gleich sind. Niemand darf aufgrund der Nationalität, Rasse, Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Herkunft, der Religion, der politischen oder sonstigen Überzeugungen, des finanziellen oder sozialen Status oder eines anderen Faktors diskriminiert werden. Die aufgeführten Eigenschaften oder Merkmale sind Merkmale der Diskriminierung. Die Menschen werden gerade vor der Diskriminierung aufgrund dieser Merkmale geschützt, da in vielen Gesellschaften eben aufgrund dieser am häufigsten diskriminiert worden ist.
Neben der Verfassung legen die estnischen Gesetze sowie die internationalen Menschenrechtsverträge die Merkmale und Eigenschaften fest, in Bezug auf welche die Menschen nicht benachteiligt werden dürfen. Einige dieser Merkmale kann die Person nicht ändern, dazu gehören beispielsweise das Geschlecht, die nationale Herkunft oder die Behinderung. Andere wiederum können sich im Laufe des Lebens ändern, wie etwa Überzeugungen und Glaubensbekenntnis.
Das Gleichbehandlungsgesetz schützt die Menschen vor Ungleichbehandlung aufgrund der Nationalität, Hautfarbe, des Alters, der Behinderung, der sexuellen Ausrichtung sowie der Religion oder Weltanschauung.
Der gesetzliche Schutz unterschiedlicher Merkmale ist unterschiedlich. Während die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts des Menschen in allen Lebensbereichen verboten ist, so schützt im Zusammenhang mit der Behinderung das Gleichbehandlungsgesetz die Menschen nur vor Ungleichbehandlung im Beruf und in der Bildung.
Es ist daher wichtig zu verstehen, dass Gesetze bezüglich Gleichbehandlung die Menschen nicht vor Ungleichheit und Ungerechtigkeit im Leben schützen.