Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen mit Unionsbürgerschaft und ihre Familienangehörige
Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen oder Beamte / Beamtinnen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und ihre Familienangehörige werden unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit wie estnische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen behandelt. Der Beauftragte für geschlechtliche Gleichstellung und Gleichbehandlung fungiert als zentrale Anlaufstelle für die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten der EU und unterstützt die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der den Mitgliedstaaten der EU und des EWR sowie deren Familienmitglieder bei der Ausübung des Rechts der Freizügigkeit. Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen oder Beamte / Beamtinnen eines Mitgliedstaats der EU und des EWR sowie deren Familienmitglieder, die wegen ungerechtfertigten Einschränkungen oder Hindernissen bei der Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen gelitten haben oder leiden oder die wegen der Nichtanwendung des Prinzips der Gleichbehandlung unrechtmäßig behandelt wurden, auch wenn das Arbeitsverhältnis, mit der die angebliche Einschränkung, Behinderung oder Diskriminierung einherging, beendet worden ist, können sämtliche Rechtsbehelfe auf der gleichen Grundlage und in demselben Umfang geltend gemacht werden wie die estnischen Staatsbürger / Staatsbürgerinnen.