Unionsbürgerschaft

Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen oder Beamte / Beamtinnen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union und  des Europäischen Wirtschaftsraums und ihre Familienangehörige werden unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit wie  estnische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen behandelt.  Der  Beauftragte für geschlechtliche Gleichstellung und Gleichbehandlung fungiert als zentrale Anlaufstelle für die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und unterstützt die Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen der  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums  sowie deren Familienmitglieder bei der Ausübung des Rechts der Freizügigkeit.

Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen oder Beamte / Beamtinnen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie deren   Familienmitglieder, die wegen ungerechtfertigten  Einschränkungen oder Hindernissen bei der Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen gelitten haben oder leiden  oder die wegen der Nichtanwendung des Prinzips der Gleichbehandlung  unrechtmäßig behandelt wurden, auch wenn das Arbeitsverhältnis,  mit der die angebliche Einschränkung, Behinderung oder Diskriminierung einherging, beendet worden ist, können sämtliche Rechtsbehelfe auf der gleichen Grundlage und in demselben Umfang geltend gemacht werden wie  die estnischen Staatsbürger / Staatsbürgerinnen.

Gesetz über Unionsbürgerschaft

Gleichbehandlungsgesetz